Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Novaletic e.U. (infolge Novaletic genannt)
Vertragsabschluss, Geltungsbereich, Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit Novaletic geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit Novaletic kommt nach mündlicher/schriftlicher Anmeldung durch unsere mündliche/schriftliche Bestätigung zustande. Novaletic ist in der Annahme eines Auftrages frei. Bei Zustandekommen des Vertrages gelten die AGB von Novaletic als anerkannt. Novaletic ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
Training
Die Novaletic bietet sportwissenschaftliche Beratung und Betreuung in Form von Einzel-, Gruppen-, Leistungs-, Mannschafts- und Onlinetrainings, sowie Leistungsdiagnostik, Personal Coaching und Trainingsplanerstellung an, weiters Ballschule-Kurse, weiters Trainingslager und Wettkampfbetreuung. Sie veranstaltet auch Workshops und div. andere Events und Veranstaltungen. Eine genaue Leistungsübersicht findet sich auf unserer Website unter www.novaletic.com
Novaletic teilt die Unterrichts-Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Leistungsniveau und Alter ein. Dabei versucht Novaletic auf die Wünsche der Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens des Kunden nicht. Novaletic bemüht sich jedoch Kundenwünschen bestmöglich zu entsprechen, diese sind seitens des Kunden schriftlich mitzuteilen.
Bei Bedarf kann die Einteilung auch nach Trainingsbeginn noch verändert werden. Dies betrifft sowohl die Gruppenzusammenstellung als auch die Gruppengröße. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar. Bei geänderten Gruppengrößen sind eventuell anfallende Preisunterschiede seitens Novaletic (bei Hinzukommen eines zusätzlichen Athleten) bzw. des Kunden (bei Ausfall eines Athleten) auszugleichen.
Novaletic behält sich Einteilung und Benennung des Trainers, ebenso das Recht eines Trainerwechsels während eines laufenden Trainings oder Kurses vor.
Dauer der Trainingseinheit
Die Dauer der Trainingseinheit beträgt 55 Minuten.
Preise/Zahlungen
Die Preise sämtlicher Dienstleistungen sind immer aktuell unter www.novaletic.com ersichtlich. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Sämtliche Preise von Novaletic sind freibleibend, unverbindlich und jederzeit abänderbar, sämtliche angegebenen Preise sind einschließlich der österreichischen Umsatzsteuer (als Bruttopreise) angegeben.
Sämtliche Kurse, Blöcke, Trainerstunden oder sonstigen Dienstleistungen von Novaletic sind im Vorhinein zur Gänze zu bezahlen. Für Sportler, die am Leistungstraining teilnehmen, erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus. Das Entgelt für Leistungstraining ist als Jahrestrainingsentgelt anzusehen, das in monatliche Raten aufgegliedert wird.
Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils zu Kurs-, Trainings- oder Dienstleistungsbeginn oder spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
In Sonderfällen können mit Novaletic Teilzahlungen auf Kurskosten vereinbart werden, die vereinbarten Zahlungstermine sind seitens des Kunden genau einzuhalten sonst erlischt die Teilzahlungsvereinbarung.
Bei einer Zahlungsverzögerung von mehr als 14 Tagen, ist Novaletic berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 6% Rechnung zu stellen.
Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen, insbesondere auch vorprozessuale anwaltliche Mahnkosten zu ersetzen. Pro Mahnung durch Novaletic stellt diese dem Kunden Mahnbearbeitungs-und Portokosten in Rechnung.
Sollte ein Sportler seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 21 Tagen nachgekommen sein, behält sich Novaletic das Recht vor, den Sportler bis zur Einzahlung vom Training auszuschließen. In diesem Falle entfällt bei Leistungs- und Gruppentrainings die Leistungsverpflichtung von Novaletic, aber der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen.
Stornierung/Ausfall von Trainingseinheiten
Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss dies der Kunde unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Training mitteilen. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung von Novaletic, während der Anspruch auf Trainingsentgelt (im Folgenden immer inklusiver der anfallenden Raummiete) für Novaletic erhalten bleibt.
Bei Einzeltraining ist eine Absage bis 24 Stunden vor dem Trainingstermin möglich. Bei Absage unter 24 Stunden wird das komplette Trainingshonorar inkl. Platzmiete verrechnet.
Kunden, die an einem Training oder einer Dienstleistung in einer Gruppe teilnehmen (2 oder mehr Personen) können von ihnen versäumte Stunden weder zu einem anderen Termin kostenlos nachholen, noch erhalten sie nachträglich eine Teilrückerstattung des Kaufpreises oder eine Gutschrift eines Teilbetrages, wenn die von ihnen versäumte Unterrichtsstunde(n) mit anderen Mitgliedern der Trainingsgruppe abgehalten wurde. Dies gilt auch, wenn der einzelne Kunde 24 Stunden oder früher absagt. Sollten alle Mitglieder der Trainingsgruppe 24 Stunden vor Trainingsbeginn geschlossen absagen, dann ist eine kostenlose Verschiebung der abgesagten Trainingseinheit möglich.
Bei Leistungstraining, das als Jahrestraining mit monatlicher Zahlung zu verstehen ist, bleibt die Zahlungsverpflichtung der monatlichen Raten des Kunden aufrecht, auch wenn einige Trainingswochen aufgrund von Urlaub oder sonstigen Gründen ausfallen.
Bei längerem Ausfall eines Kunden (ab 4 Wochen) auf Grund einer Verletzung, Krankheit o.ä. kann gegen Vorlage eines ärztlichen Atests eine Vereinbarung getroffen werden, um die bereits bezahlten und nicht konsumierten Trainingseinheiten gutzuschreiben.
Nichtstattfindende Trainingseinheiten aufgrund von Verhinderung eines Trainers oder Nichtbespielbarkeit der Plätze werden nachgeholt.
Muss das Training wegen widriger Wetterverhältnisse nach einer Trainingszeit von mindestens 30 Minuten abgebrochen werden, so gilt die Trainingseinheit als vollständig konsumiert.
Rabatte oder Sonstige Gutschriften werden auf zukünftige Leistungen angerechnet und werden nicht in bar abgelöst.
Für die Stornierung von Trainingscamps gelten folgende Regeln:
Ab 14 Tage bis 7 Tage vor Campbeginn: 20%
Ab 6 Tage bis 3 Tage vor Campbeginn: 30%
Ab dem 3. Tag vor Campbeginn: 50%
Wenn der Kunde dem Camp fernbleibt ohne dem Veranstalter davon Mitteilung zu machen. In diesem Fall ist 100% des Campbeitrages zu entrichten.
Aufsichtspflicht bei Minderjährigen Kindern
Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit (bei Trainingscamps je nach Programm inklusive ausgeschriebene Betreuungszeiten, sofern diese gebucht und bezahlt wurden).
Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für ihr Kind vor bzw. nach dem Training nahtlos gewährleistet ist. Sie müssen ihre Kinder informieren, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und dass sie den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Die BTA übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe oder einem Training auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
Gesundheit/Eigenverantwortung
Der Kunde versichert, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an einem sportlichen Training teilzunehmen. Er tut dies auf eigene Verantwortung. Sowohl gesundheitliche Probleme vor dem Training als auch gesundheitliche oder konditionelle Probleme, die während des Trainings auftreten, ist er verpflichtet diese dem Trainer sofort mitzuteilen.
Haftung
Die Haftung von Novaletic für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit, die Trainingsstätte sowie auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Novaletic haftet nicht für Verletzungen oder Unfälle, die einem Kunden im Zuge der vertragsgemäßen Erfüllung der Dienstleistung zustoßen. Für Schäden, die von Personen, mit denen Novaletic nicht in einem Vertragsverhältnis steht, verursacht werden, übernimmt Novaletic keine Haftung.
Der Kunde haftet für von ihm verursachte Beschädigungen an dem von Novaletic leihweise zur Verfügung gestelltem Trainingsmaterial. Der Kunde haftet auch für jegliche Schäden gegenüber Novaletic oder dessen Kunden, die von ihm oder von ihm mitgenommenen dritten Personen oder Tieren verursacht werden.
Gewährleistung
Beanstandung wegen mangelhafter und oder fehlender Leistung von Novaletic oder etwaigen entstandenen Schäden an Personen oder während einer Trainingseinheit sind innerhalb von 72 Stunden nach dieser Trainingseinheit schriftlich an die Tennisschule zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung von Novaletic als genehmigt.
Datenschutz
Siehe unsere Datenschutzerklärungen auf www.novaletic.com/datenschutz
Benutzung von Trainingsmöglichkeiten im Rahmen von Novaletic organisierten und durchgeführten Tätigkeiten auf den von Novaletic betriebenen Trainingsräumen und -flächen in der Erlaaer Straße 56a, 1230 Wien
Datenspeicherung
Mit Registrierung im Online-Buchungssystem und Buchung wird die Einwilligung zur Speicherung der persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung erteilt. Diese werden ausschließlich zum Zwecke der Buchung und deren Abwicklung gespeichert. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht.
Benutzugsvorschriften
Alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Der Kunde bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für allfällige, von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt. Schäden und Verunreinigungen sind dem Vermieter oder dessen Mitarbeiter und Aushilfen unverzüglich zu melden.
Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
Das Anbringen von Plakaten usw. bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Genehmigung durch Novaletic.
Für abhanden gekommene oder entwendete Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, die Sporttaschen mit allen Wertgegenständen mit in die Trainingsräume zu nehmen.
Flaschen, Gläser, Dosen und sonstige Behälter, sonstiger Müll sowie Speisen und Kaugummis sind in den aufgestellten Müllsammelbehätern entsprechend zu entsorgen.
Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten generell verboten.
Jeder Besucher und Benutzer der Trainingsanlage hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
Die Anlage darf nur mit geeigneten und sauberen Sportschu betreten werden. Das Tragen von Noppenschuhen, Laufschuhen oder Straßenschuhen ist generell untersagt. Für eventuelle Schäden durch die Benutzung von ungeeignetem Schuhwerk haftet der Träger dieser Schuhe.
Das Betreten und Benutzen der Räumlichkeiten und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr.
Eltern haften für ihre Kinder (Ausnahme während einer Sport-Unterrichtseinheit).
Kinder sind auf der gesamten Anlage von ihren Eltern zu beaufsichtigen (ausgenommen in Sport-Unterrichtseinheiten).
Unnötiges Lärmen und Toben ist untersagt.
Das Besteigen von Zäunen und Mauern ist verboten
Bei Tätlichkeiten gegen Spieler, Zuschauer, Trainern oder Personal oder bei groben Beleidigungen sowie unsportlichem Verhalten erfolgt ein sofortiger Verweis von der Sportanlage verbunden mit den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen.
Hausrecht und Haftungsausschluss
Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte des Hausherren aus. Eine Haftung des Vermieters sowie dessen Mitarbeiter und Aushilfen, externe Veranstalter, des Eigentümers des Geländes, der Besucher, Mitspieler und Helfer, Behörden, Sponsoren bzw. juristische oder natürliche Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Traglufthalle bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Anlagen, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen gleich aus welchem Grund ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/Verlust an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen.
Zuwiderhandlungen
Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen jeglichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Wiener Neustadt sowie das österreichische Recht vereinbart.
Schlussbestimmung
Mit der Teilnahme am Training gelten die Geschäftsbedingungen als anerkannt.
Sollten Bestimmungen bzw. wesentliche Bestandteile der AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt ersatzweise eine Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung erfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.